Neue Kriterien für die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

Die Rechtsprechung des BVerwG hat seit langem für bestimmte Verwaltungsentscheidungen einen Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe anerkannt. Dieser Rechtsprechung hat das BVerfG in einer Serie von neueren Entscheidungen deutlich widersprochen: Der Gesetzg...

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Published inJuristenzeitung Vol. 48; no. 15/16; pp. 772 - 781
Main Author Schulze-Fielitz, Helmuth
Format Journal Article
LanguageGerman
Published J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 13.08.1993
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Summary:Die Rechtsprechung des BVerwG hat seit langem für bestimmte Verwaltungsentscheidungen einen Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe anerkannt. Dieser Rechtsprechung hat das BVerfG in einer Serie von neueren Entscheidungen deutlich widersprochen: Der Gesetzgeber darf danach zwar Beurteilungsspielräume einräumen, muß aber stärker die spezifische Grundrechtsrelevanz der Verwaltungsentscheidung berücksichtigen, kompensatorisch eine entsprechende Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens gewährleisten und die verfassungsrechtliche Rechtfertigungsfähigkeit des Beurteilungsspielraums beachten. Die Gründe für diese Rechtsprechung gebieten eine Überprüfung (nicht: Beseitigung) aller bislang anerkannten Anwendungsfälle eines Beurteilungsspielraums der Verwaltung.
ISSN:0022-6882
1868-7067