Neonatale Hypoglykämien nach Einführung des obligaten Screenings auf Gestationsdiabetes in die Mutterschaftsrichtlinie: Evaluation der durchgeführten Diagnostik

Fragestellung: In Deutschland wurde im März 2012 das Diabetesscreening mittels 50 g Glukosebelastungstest als obligate Vorsorgeuntersuchung in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Gleichzeitig wurde gemäß der S3 Leitlinie zum GDM die Blutzuckermessung ausschließlich im venösen Blut eingeführt....

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Published inGeburtshilfe und Frauenheilkunde Vol. 75; no. 5
Main Authors Weschenfelder, F, Weinert, C, Battefeld, W, Groten, T
Format Conference Proceeding Journal Article
LanguageGerman
Published 09.06.2015
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Summary:Fragestellung: In Deutschland wurde im März 2012 das Diabetesscreening mittels 50 g Glukosebelastungstest als obligate Vorsorgeuntersuchung in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen. Gleichzeitig wurde gemäß der S3 Leitlinie zum GDM die Blutzuckermessung ausschließlich im venösen Blut eingeführt. Zur Versendung der Blutproben in ein Labor ist die Verwendung von Monovetten mit Zusatz von Glykolyseinhibitoren notwendig. Es kam flächendeckend zur Anwendung von Monovetten mit Zusatz von Natriumfluorid (NaF). Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass es bei Verwendung von NaF häufig zu Fehlbestimmungen kommt. Konsequenterweise hat die DDG deshalb im August 2014 die „weitere Verwendung von NaF allein enthaltenden Blutentnahmeröhrchen zur Glykolysehemmung als grob fahrlässig“ beurteilt und nochmals auf die korrekte Durchführung des Screenings hingewiesen. Wir haben hier 13 Fälle unklarer neoanataler Hypoglykämien bei reif geborenen Kindern mit der Frage nach dem jeweils durchgeführten GDM-Screening untersucht. Methodik: Retrospektive Analyse der neonatalen Hypoglykämien reif geborener Kinder von als stoffwechselgesund geltenden Müttern in den Jahren 2012 – 2014 im Perinatalzentrum Jena. Ergebnisse: Eine schwere Hypoglykämie bei reif geborenen Kindern wurde im Jahr 2012 (1402 Geburten) bei zwei, 2013 (1418 Geburten) bei acht und 2014 (1518 Geburten) bei drei Kindern diagnostiziert. Bei beiden im Jahr 2012 gefundenen Fällen erfolgte kein Screening. 2013 erfolgte in den betreffenden Fällen das Screening 2 x mittels NaF-Monovette, 2 x vor der 22. Schwangerschaftswoche und 1 x mittels kapillarer Messung mit Selbstmessgerät. 2014 wurde bei allen 3 Fällen eine NaF-Monovette zum Screening eingesetzt. Schlussfolgerungen: Die Zuverlässigkeit der Erkennung eines GDM und damit der Vermeidung seiner Folgen ist entscheidend von der korrekten Durchführung des Screenings abhängig.
ISSN:0016-5751
1438-8804
DOI:10.1055/s-0035-1551603