Aufwand und Finanzierung leitliniengerechter, psychotherapeutischer Behandlung im Krankenhaus

Zusammenfassung Hintergrund Die Finanzierung psychiatrisch-psychotherapeutischer Krankenhausleistungen in Deutschland wird seit 1991 unverändert durch die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) bestimmt. Psychotherapie hat sich nach 1991 als eine wirksame und unverzichtbare Behandlungsform in der...

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Published inNervenarzt Vol. 86; no. 5; pp. 534 - 541
Main Authors Normann, C., Wolff, J., Hochlehnert, A., Klein, J.P., Hohagen, F., Lieb, K., Deckert, J., Falkai, P., Berger, M., Herpertz, S.C.
Format Journal Article
LanguageGerman
Published Berlin/Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 01.05.2015
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Summary:Zusammenfassung Hintergrund Die Finanzierung psychiatrisch-psychotherapeutischer Krankenhausleistungen in Deutschland wird seit 1991 unverändert durch die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) bestimmt. Psychotherapie hat sich nach 1991 als eine wirksame und unverzichtbare Behandlungsform in der Versorgung von psychischen Störungen und Verhaltensstörungen etabliert. Ziel der Arbeit Das Ziel dieser Studie war, den psychotherapeutischen Personalaufwand ärztlicher und psychologischer Leistungen im Rahmen einer leitliniengerechten Krankenhausversorgung empirisch zu ermitteln. Ein weiteres Ziel war, diesen mit den dafür derzeit in der Psych-PV vorgesehenen und zukünftig im Pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) abgebildeten Ressourcen zu vergleichen. Material und Methoden Universitätsklinika für Psychiatrie und Psychotherapie wurden gebeten, detaillierte Informationen zu Patienten retrospektiv zur Verfügung zu stellen, bei denen die personellen Ressourcen für eine leitliniengerechte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung bereitgestellt werden konnten. Es wurden sowohl Daten zu den erbrachten ärztlichen und psychologischen Psychotherapieleistungen und dem damit verbundenen Personalaufwand als auch die patientenbezogenen Psych-PV- und PEPP-Klassifizierungen erhoben. Ergebnisse Das aus der Psych-PV errechnete Budget deckte im Mittel nur 71 min psychotherapeutische Leistungen je Patient und Woche. Die tatsächliche mittlere Psychotherapieintensität, wie sie in den Universitätsklinika erbracht wurde, betrug 194 min je Patient und Woche. Die damit verbundene mittlere Personalbindung für Psychotherapie betrug 102 min je Patient und Woche. Beide Kennzahlen nahmen mit zunehmender Verweildauer zu. Das in der Psych-PV vorgesehene Budget für Psychotherapie deckte nur 70 % des eingesetzten ärztlichen und psychologischen Personals. Die im momentanen Entwicklungsstand vorgesehene Psychotherapie im PEPP-Budget deckt nur 59 % des eingesetzten Personals ab. Diskussion Die Ergebnisse dieser Studie geben eine weitere, eindeutige Empfehlung zur Anpassung der nicht mehr zeitgemäßen Budgets an die aktuelle Evidenzlage und S3-Leitlinien zur psychiatrisch/psychotherapeutischen Krankenhausbehandlung. D. h. es müssen deutlich mehr Personalressourcen für die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen bereitgestellt werden.
ISSN:0028-2804
1433-0407
DOI:10.1007/s00115-015-4309-6