Berücksichtigung des rückrechnungsfreien Zeitraums bei Nachtrunkkonstellationen Berechnung von Tatzeitblutalkoholkonzentration

Zusammenfassung Hintergrund Die Kenngrößen der Pharmakokinetik des Äthanols unterliegen erheblichen inter- und intraindividuellen Variationen. Dadurch weisen die Ergebnisse von Rückrechnungen und Konzentrationsberechnungen aus Trinkmengen weite Schwankungsbreiten auf. Ziel der Arbeit Im Rahmen der v...

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Published inRechtsmedizin (Berlin, Germany) Vol. 25; no. 1; pp. 40 - 45
Main Authors Dettling, A., Vermesse, M., Skopp, G., Haffner, H.-T.
Format Journal Article
LanguageGerman
Published Berlin/Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 01.02.2015
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Summary:Zusammenfassung Hintergrund Die Kenngrößen der Pharmakokinetik des Äthanols unterliegen erheblichen inter- und intraindividuellen Variationen. Dadurch weisen die Ergebnisse von Rückrechnungen und Konzentrationsberechnungen aus Trinkmengen weite Schwankungsbreiten auf. Ziel der Arbeit Im Rahmen der vorliegenden Studie sollte eine Rückrechnungsformel, die einen rückrechnungsfreien Zeitraum von 2 h ab Vortrunkende berücksichtigt (Variante A), mit einer Rückrechnungsformel, die bis zum Nachtrunkende zurückrechnet (Variante B), verglichen werden. Material und Methoden Mithilfe von 52 Probanden wurden insgesamt 200 Nachtrunksituationen nachgestellt. In Gruppe 1 (n = 29) wurden größere Vortrunkmengen mit kleineren Nachtrunkmengen kombiniert, in Gruppe 2 (n = 23) kleinere Vortrunkmengen mit größeren Nachtrunkmengen. Der Nachtrunk erfolgte jeweils innerhalb einer Zeitspanne von weniger als 2 h nach Vortrunkende. Von 2 fiktiven Blutentnahmezeitpunkten BE 1 und BE 2 wurde über unterschiedlich lange Zeiträume auf einen willkürlich gewählten, kurz vor der Nachtrunkaufnahme liegenden Vorfallszeitpunkt nach forensischen Kriterien zurückgerechnet. Ergebnisse Mit der Rückrechnungsformel in der Variante B konnten Ergebnisse erzielt werden, die näher an den gemessenen Konzentrationen lagen. Nur in einem der 200 Fälle kam es durch die Berechnung mit der Variante B zu einer geringfügigen Überschreitung des Rechenwerts über den Messwert um 0,02 ‰. Schlussfolgerung Angesichts der Ungenauigkeiten, die sich aus dem Rechenweg, insbesondere aus der Verwendung des Widmark-Faktors als Durchschnittwert ergeben, scheint eine wie oben angeführte seltene und geringe Abweichung kein Grund, in der Praxis den Rechenweg der Variante B (Verkürzung des rückrechnungsfreien Zeitraums auf das Ende des Nachtrunks) zu beschreiten. Dafür sprechen neben diesen experimentellen Ergebnissen auch die grundlegenden pharmakokinetischen Überlegungen, wonach der Nachtrunk in der Resorption den Vortrunk nicht überholen kann.
ISSN:0937-9819
1434-5196
DOI:10.1007/s00194-014-0999-5