Der Unfallchirurg zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Zusammenfassung Der Anspruch an den Unfallchirurgen lautet, lebensbedrohliche Verletzungen zu erkennen, deren Mechanismen und Pathophysiologie zu verstehen, die lebenserhaltenden chirurgischen Eingriffe zu beherrschen und damit das Überleben des Unfallverletzten zu sichern. Die bis vor einigen Jahre...

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Published inTrauma und Berufskrankheit Vol. 19; no. Suppl 1; pp. 37 - 41
Main Authors Trentz, Otmar, Woltmann, Alexander
Format Journal Article
LanguageGerman
Published Munich Springer Medizin 2017
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Summary:Zusammenfassung Der Anspruch an den Unfallchirurgen lautet, lebensbedrohliche Verletzungen zu erkennen, deren Mechanismen und Pathophysiologie zu verstehen, die lebenserhaltenden chirurgischen Eingriffe zu beherrschen und damit das Überleben des Unfallverletzten zu sichern. Die bis vor einigen Jahren vorgesehene Weiterbildung – zunächst zum Chirurgen und dann erst zum Unfallchirurgen – ermöglichte dieses breite Anforderungsprofil des „Traumachirurgen“, der im Idealfall sekundär auch die definitive Rekonstruktion der häufigen Verletzungen leisten kann. Der neue Weg über den Facharzt Orthopädie/Unfallchirurgie zur speziellen Unfallchirurgie erschwert das Erreichen dieser umfassenden primären Traumakompetenz erheblich. In der Realität wird der spezielle Unfallchirurg heute dem oben genannten Anspruch für die Primärversorgung nicht mehr gerecht werden können, sondern sich als Spezialist einer bestimmten Körperregion oder einer Verletzung in der Sekundärversorgung widmen. Für diesen Fall brauchen wir in Zukunft Chirurgen, die sich nach dem Vorbild des amerikanischen Acute Care Surgeon oder des britischen Emergency General Surgeon mit chirurgischen und traumatologischen Notfällen befassen und durch Beteiligung an der elektiven Chirurgie die notwendige Übungshaltung nachweisen können.
ISSN:1436-6274
1436-6282
DOI:10.1007/s10039-016-0195-9