Brauchen wir eine Verordnung zur Lärmaktionsplanung?
Zusammenfassung Die zuständigen Gemeinden und Behörden in Deutschland befinden sich in einem Prozess der Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für die in § 47d Abs. 1 BImSchG genannten Ballungsräume und Hauptverkehrsstrecken, der kraft Gesetzes schon zum 18.7.2008 hätte abgeschlossen sein sollen. Bei de...
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Published in | Natur + Recht Vol. 31; no. 10; pp. 687 - 693 |
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Main Author | |
Format | Journal Article |
Language | German |
Published |
Berlin/Heidelberg
Springer-Verlag
01.10.2009
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Summary: | Zusammenfassung
Die zuständigen Gemeinden und Behörden in Deutschland befinden sich in einem Prozess der Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für die in § 47d Abs. 1 BImSchG genannten Ballungsräume und Hauptverkehrsstrecken, der kraft Gesetzes schon zum 18.7.2008 hätte abgeschlossen sein sollen. Bei der Gestaltung der Lärmaktionspläne sind sie mangels verordnungsrechtlicher Vorgaben weitgehend auf sich selbst verwiesen. Der Beitrag diskutiert Vor- und Nachteile einer europarechtlich gebotenen vollständigen Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durch eine Verordnung zur Lärmaktionsplanung. |
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ISSN: | 0172-1631 1439-0515 |
DOI: | 10.1007/s10357-009-1751-x |