Brauchen wir eine Verordnung zur Lärmaktionsplanung?

Zusammenfassung Die zuständigen Gemeinden und Behörden in Deutschland befinden sich in einem Prozess der Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für die in § 47d Abs. 1 BImSchG genannten Ballungsräume und Hauptverkehrsstrecken, der kraft Gesetzes schon zum 18.7.2008 hätte abgeschlossen sein sollen. Bei de...

Full description

Saved in:
Bibliographic Details
Published inNatur + Recht Vol. 31; no. 10; pp. 687 - 693
Main Author Schulze-Fielitz, Helmuth
Format Journal Article
LanguageGerman
Published Berlin/Heidelberg Springer-Verlag 01.10.2009
Subjects
Online AccessGet full text

Cover

Loading…
More Information
Summary:Zusammenfassung Die zuständigen Gemeinden und Behörden in Deutschland befinden sich in einem Prozess der Erarbeitung von Lärmaktionsplänen für die in § 47d Abs. 1 BImSchG genannten Ballungsräume und Hauptverkehrsstrecken, der kraft Gesetzes schon zum 18.7.2008 hätte abgeschlossen sein sollen. Bei der Gestaltung der Lärmaktionspläne sind sie mangels verordnungsrechtlicher Vorgaben weitgehend auf sich selbst verwiesen. Der Beitrag diskutiert Vor- und Nachteile einer europarechtlich gebotenen vollständigen Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie durch eine Verordnung zur Lärmaktionsplanung.
ISSN:0172-1631
1439-0515
DOI:10.1007/s10357-009-1751-x